Gruppenunfallversicherung

Für den Fall der Fälle – Manchmal läuft eben nicht alles nach Plan

Ein Unfall kann trotz aller Vorsicht schnell passieren. Die gesetzliche Versicherung bietet hierbei entweder gar keinen oder nur unzureichenden Schutz. Denn die gesetzliche Unfallversicherung greift nur dann, wenn der Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle passiert ist oder mit der Arbeit im Zusammenhang steht.
Ein Arbeitgeber kann im Rahmen der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung für sich und seine Mitarbeiter eine Unfallversicherung abschließen. Eine solche Gruppen­versicherung bietet besonders günstige Konditionen und kann nach den individuellen Bedürfnissen gestaltet werden.

Für Vereine bietet die Gruppen-Unfallversicherung eine sehr gute Möglichkeit, die Mitglieder gegen Gefahren bei der Ausübung der Vereinstätigkeit zu versichern.

Beispiele für die individuelle Anpassung:

  • Nur für eine bestimmte Personengruppe ohne einzelne Namensnennung (z. B. alle leitende Angestellten)
  • Gruppen-Unfallversicherung nur als eine Ausschnittsdeckung (z. B. nur Wegeunfälle)
  • Versicherungsleistung variabel wählbar